4 Dinge, die Sie über die Einkommensteuer wissen sollten

Die Einkommensteuer IR ist die zweite Haushaltsquelle des französischen Staates nach der USt. Diese direkte Steuer, die auf der Ebene des Steuerhaushalts berechnet wird, wird vom Staat auf die Gehälter und die Einkünfte der natürlichen Personen, die den Haushalt bilden, erhoben. In diesem Artikel möchten wir Ihnen alles Wissenswerte über diese staatliche Pflichtabgabe, die Einkommensteuer, näherbringen.

Die steuerpflichtigen Personen für die Einkommensteuer

Nicht alle Steuerpflichtigen sind von der Einkommensteuer betroffen. Im Jahr 2014 beispielsweise haben nur 47,3 % der Steuerpflichtigen diese Steuer gezahlt. Tatsächlich wird die Einkommensteuer nach vordefinierten Einkommensstufen erhoben. Daher sind die meisten Haushalte, die nicht über ausreichende Einkünfte verfügen, um die erste steuerpflichtige Stufe mit einem positiven Steuersatz zu erreichen, von dieser Steuer befreit.

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Grundsätzlich betrifft die IR nur natürliche Personen, aber da es Personengesellschaften wie Gesellschaften bürgerlichen Rechts gibt, die keine eigene steuerliche Identität besitzen, sind die Gewinne dieser Gesellschaften im Rahmen der IR im Namen jedes Gesellschafters und anteilig zu seiner Beteiligung an der Gesellschaft steuerpflichtig.

Die steuerpflichtigen Personen für die IR werden auch anhand ihrer Wohnsitznahme bestimmt. So betreffen für französische Residenten die in Frankreich steuerpflichtigen Einkünfte alle ihre Einkünfte, die sie in Frankreich und außerhalb von Frankreich erzielen. Für Nicht-Residenten sind nur die in Frankreich erzielten Einkünfte steuerpflichtig.

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Notwendigkeit, die Erklärungen fristgerecht einzureichen

Das Ministerium für Wirtschaft legt für jedes Jahr die Fristen für die Einkommensteuererklärungen fest. Alle, die diese Fristen nicht einhalten, werden mit einer Strafe belegt. Um zukünftige steuerliche Sanktionen zu vermeiden, egal ob es sich um Papier- oder Online-Erklärungen handelt, empfehlen wir Ihnen, sich den Kalender 2018 zu sichern, den Sie auf www.document-gratuit.fr finden. So verpassen Sie nie wieder die Fristen für Ihre Steuererklärungen.

Die Einkommensteuer und die Online-Erklärungen

Bislang sind nicht alle Steuerpflichtigen verpflichtet, ihr Einkommen online zu erklären. Die Online-Zahlung wird verpflichtend, wenn das steuerliche Referenzeinkommen (RFR) einen bestimmten Betrag überschreitet. So sind Sie für 2017 verpflichtet, online zu zahlen, wenn Ihr RFR von 2015 28.000 Euro übersteigt. Gleiches gilt für 2018, wenn Ihr RFR von 2016 über 15.000 Euro liegt. Ab 2019 müssen jedoch alle Steuerpflichtigen, unabhängig von der Höhe ihres RFR, online zahlen.

Zahlung der Einkommensteuer

Es gibt mehrere Zahlungsmodalitäten für die Einkommensteuer. Die Hauptmodalitäten sind die monatliche Zahlung, bei der die IR über das ganze Jahr verteilt wird, und die Zahlung durch vorläufige Drittel. Letztere betrifft Steuerpflichtige, deren IR 2017 über 347 Euro liegt (wird 2018 auf 350 Euro angehoben), diejenigen, die sich nicht für die monatliche Zahlung entschieden haben, und diejenigen, die bereits durch einen Steuerbescheid zur IR veranlagt wurden. Die Zahlung durch vorläufige Drittel erfolgt in drei Raten, die erste spätestens am 15. Februar, die zweite am 15. Mai und die letzte am 15. September zu zahlen ist.

Im Allgemeinen werden folgende Zahlungsmethoden verwendet: Bargeld, Scheck, interbanker Zahlungsauftrag, Online-Zahlung oder Lastschriftverfahren.

4 Dinge, die Sie über die Einkommensteuer wissen sollten